Das deutsche Verpackungsgesetz
Das Wichtigste, das du zum Verpackungsgesetz wissen musst
Auf dieser Seite haben wir auf einen Blick alles zusammengefasst, was du über das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) wissen musst. Hier erfährst du:
Alle Erstinverkehrbringer sind vom Verpackungsgesetz betroffen
Grundsätzlich sind alle Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer vom Verpackungsgesetz betroffen. Das ist jeder, der als erster in Deutschland eine mit Ware befüllte Verpackung gewerblich in Umlauf bringt und die Verpackung anschließend beim privaten Endverbraucher als Haushaltsabfall anfällt.
Eine anschauliche Erklärung über die Definitionen des Verpackungsgesetzes im Detail gibt das folgende Video der Kontrollbehörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Das Verpackungsgesetz schreibt 3 Pflichten vor
Generell ergeben sich drei zentrale Pflichten aus dem Verpackungsgesetz:
1. Systembeteiligung bei einem dualen System
Für seine jährlichen Verpackungsmengen muss der Hersteller bei einem dualen System eine Verpackungslizenz erwerben. Bei der Suche nach dem passenden Anbieter hilft Verpackungslizenz24. Mit unserem Vergleichsrechner kann schnell verglichen werden, welcher Anbieter im Einzelfall das beste Angebot bereit hält.
2. Registrierung bei der ZSVR
Bei der deutschen Kontrollbehörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) muss sich der Hersteller registrieren. Dort muss er auch angeben wieviel Verpackungsmenge er im Jahr in Umlauf bringt und bei welchem Anbieter er seine Verpackungslizenz erworben hat. Das passiert in dem extra dafür eingerichteten öffentlichen Register LUCID.
3. Datenmeldung
Die Verpackungsmengen, für die eine Verpackungslizenz erworben wurde, müssen ebenfalls bei LUCID gemeldet werden. Wenn diese Mengen später geändert werden, muss diese Änderung sowohl beim Anbieter der Verpackungslizenz als auch bei LUCID gemeldet werden. Bei LUCID und beim Anbieter der Lizenz müssen also immer gleiche Daten hinterlegt sein.
Bei Nichtbeachtung des Verpackungsgesetzes drohen hohe Strafen!
Die Registrierung bei der Zentralen Stelle ist öffentlich und von jedem einsehbar. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen prüfen kann, ob seine Wettbewerber ebenfalls registriert sind.
Wenn beispielsweise ein Online-Händler nicht registriert ist, kann er von Wettbewerbern abgemahnt werden. Im schlimmsten Fall drohen Vertriebsverbote oder hohe Bußgelder bis zu 200.000€.
Auch die Zentrale Stelle selbst prüft verstärkt die Einhaltung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz und informiert die zuständigen Behörden, wenn sie Verstöße erkennt. Zukünftig werden die Kontrollen wohl noch verstärkt. Daher sollte das Thema auf keinen Fall leichtfertig ignoriert werden. Test
