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Unser Service: Verpackungslizenz Vergleich

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Mit einem Klick zum besten Preis! Wir suchen ständig die aktuellen Preise der Anbieter und können dir daher verraten, bei welchem Anbieter du das beste Angebot erhältst: Einfach Preise für die Verpackungslizenz vergleichen und sparen.

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Kein lästiges Recherchieren mehr auf den Seiten mehrerer Anbieter. Auf Verpackungslizenz24 siehst du die Konditionen aller Anbieter auf einen Blick und kannst sofort vergleichen. Neben dem Kostenvergleich findest du auch alle Infos zu Vertragsbedingungen und sonstigen Benefits.

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Wir wollen allen Herstellern und Händlern eine Möglichkeit geben, das beste Angebot für ihre Verpackungslizenz zu finden und Kosten zu sparen.

Verpackungen lizenzieren: Anbieter Vergleich 2024

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Verpackungslizenz Kosten: Warum Preise vergleichen?

Die Lizenzkosten für die verschiedenen Verpackungsmaterialien und -mengen unterscheiden sich je nach Anbieter zum Teil erheblich: Bei bestimmten Kombinationen von Verpackungsmengen gibt es Preisunterschiede von bis zu 300% für die Verpackungslizenz! Auch bei den Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gibt es Unterschiede. Zusätzlich dazu bieten manche Anbieter Erstattungen an, während andere bei nachträglicher Verringerung der Mengen keine Gutschrift auszahlen.

Dem Gesetzgeber ist es egal, bei welchem dualen System die Verpackungen lizenziert werden. Somit ist es ratsam, für die eigenen Verpackungsmengen verschiedene Verpackungslizenz-Angebote zu prüfen.

Hierbei hilft dir Verpackungslizenz24! Wir sind der Bestpreisfinder für deine Verpackungslizenz. Prüfe ganz einfach aktuelle Preise und Konditionen bei allen Anbietern und finde für dich das beste Angebot ohne aufwändige Preisanfrage bei jedem einzelnen Anbieter. Hier kommst du zu unserem Vergleichsrechner

Frau bucht Verpackungslizenz am Computer

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Spare Zeit und Mühe bei der Auswahl des richtigen Anbieters für die Verpackungslizenz mit unserem einfachen Verpackungslizenz Vergleich – der Bestpreisfinder für deine Verpackungslizenz!

1. Mengen eingeben

Einfach deine Verpackungsmengen im Kalkulator eingeben.​​

2. Preise vergleichen

Für deine Mengen erhältst du die Preise und Vertragskonditionen aller Anbieter zusammengefasst auf einen Blick.

3. Anbieter wählen

Entscheide dich für einen Verpackungslizenz- Anbieter deiner Wahl.

Verpackungslizenz Kalkulator

Lizenzjahr:
Materialart in kg
In der Ergebnisliste werden bevorzugt die Anbieter angezeigt, die Erstattungen für bereits gezahlte Lizenzgebühren anbieten wenn am Jahresende doch weniger Verpackungsmengen verbraucht wurden, als ursprünglich für das Jahr gemeldet. Alternativ auch Anbieter, die ohne Mehrkosten eine spätere Nachmeldung von Mengen zulassen.
In der Ergebnisliste werden bevorzugt die Anbieter angezeigt, die kostenlose Zusatzservices zur Lizenz bereitstellen. Z.B. Onlinesiegel, Zertifikate zur CO2-Einsparung, Rabatte auf Verpackungsoptimierungen und weitere interessante Partnerangebote.
In der Ergebnisliste werden bevorzugt die Anbieter angezeigt, die den Prozess der Verpackungslizenzierung so einfach wie möglich gestalten. Vom Abschluss über die Zahlung bis zur Mengenmeldung.

Verpackungslizenz: Alles Wichtige auf einen Blick

Kurz und kompakt: Hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verpackungslizenz die uns erreichen:

Die Verpackungslizenz wird durch das deutsche Verpackungsgesetz bestimmt. Sie kann als Gebühr für Verpackungsabfälle beschrieben werden, mit der die Sammlung und Verwertung von Haushaltsabfällen (gelbe Tonne & Papiermüll) durch Entsorgungsunternehmen finanziert wird. Die Verpackungslizenz wird von Unternhemen bezahlt, die verpackte Produkte in Umlauf bringen. Je nachdem, welche Materialien und Mengen die Unternehmen pro Jahr in Umlauf bringen, fallen die Kosten geringer oder höher aus.

Grundsätzlich benötigen alle Hersteller, Händler bzw. Erstinverkehrbringer von Verpackungen eine Verpackungslizenz. Das ist jeder, der als erster in Deutschland eine mit Ware befüllte Verpackung gewerblich in Umlauf bringt und die Verpackung anschließend beim privaten Endverbraucher als Haushaltsabfall anfällt. Auch Onlinehändler, die Produkte über Plattformen wie Amazon, eBay und Etsy verkaufen, sind zur Verpackungslizenzierung verpflichtet. Eine ausführliche Erklärung für typische Unternehmensarten findest Du hier

4 Schritte sind notwendig, um der Lizenzpflicht nachzukommen:

  1. Zunächst muss das betroffene Unternehmen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im LUCID Register unter Angabe korrekter Unternehmensdaten angemeldet werden. Daraufhin wird eine Registrierungsnummer ausgestellt.
  2. Nun muss kalkuliert werden, wie viele Mengen an Verpackungen im Jahr in Deutschland in Umlauf gebracht werden.
  3. Im dritten Schritt wird die Verpackungslizenz bei einem zugelassenen Anbieter (duale Systeme) abgeschlossen. Das geht bei den meisten Anbietern bequem online. Einfach die zuvor ermittelten Mengen angeben und den Lizenzvertrag abschließen.
  4. Im letzten Schritt muss im LUCID-Register eine Meldung über die gleichen Mengen unter Angabe des Anbieters gemacht werden. Dies dient als Nachweis dafür, dass die Verpackungsmengen ordnungsgemäß lizenziert wurden.

Mit dem praktischen Verpackungslizenz-Kalkulator von Verpackungslizenz24 können nach Eingabe von Verpackungsmengen direkt die finalen Preise und Konditionen aller Anbieter verglichen werden. Das spart Zeit und Kosten. Hier geht es zum Vergleichsrechner

Wenn betroffene Unternehmen sich nicht registrieren und keine Verpackungslizenz abschließen, drohen Bußgelder bis zu 200.000 €. Auch Abmahnungen und Verkaufsverbote können folgen, da im öffentlichen Verpackungsregister für jeden überpüfbar ist, ob ein Unternehmen sich an das Verpackungsgesetz hält.

Welche Pflichten gelten nach dem Verpackungsgesetz?

Mit der Verpackungslizenz kommst du deiner Systembeteiligungspflicht für Verpackungen nach, die du in Umlauf bringst. Diese Pflicht ergibt sich aus dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG), das alle Regelungen zum Thema Recycling von Verpackungen in Deutschland enthält. Wir haben für dich die wichtigsten Punkte zusammengefasst. 

Alle Erstinverkehrbringer sind vom Verpackungsgesetz betroffen

Grundsätzlich sind alle Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer vom Verpackungsgesetz betroffen. Das ist jeder, der als erster in Deutschland eine mit Ware befüllte Verpackung gewerblich in Umlauf bringt und die Verpackung anschließend beim privaten Endverbraucher als Haushaltsabfall anfällt.

Eine anschauliche Erklärung über die Definitionen des Verpackungsgesetzes im Detail gibt das folgende Video der Kontrollbehörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

Video abspielen

Das VerpackG schreibt 3 Pflichten vor

Als Betroffener musst du diese 3 Pflichten unbedingt erfüllen:

1. Systembeteiligung bei einem dualen System

Für seine jährlichen Verpackungsmengen muss der Hersteller bei einem dualen System eine Verpackungslizenz erwerben. Bei der Suche nach dem passenden Anbieter hilft Verpackungslizenz24. Mit unserem Preisvergleich kann schnell geprüft werden, welcher Anbieter im Einzelfall das beste Angebot bereit hält.

2. Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)

Bei der deutschen Kontrollbehörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) muss sich der Hersteller registrieren. Dort muss er auch angeben wieviel Verpackungsmenge er im Jahr in Umlauf bringt und bei welchem Anbieter er seine Verpackungslizenz erworben hat. Das passiert in dem extra dafür eingerichteten öffentlichen Register LUCID.

3. Datenmeldung

Die Verpackungsmengen, für die eine Verpackungslizenz erworben wurde, müssen ebenfalls bei LUCID gemeldet werden. Wenn diese Mengen später geändert werden, muss diese Änderung sowohl beim Anbieter der Verpackungslizenz als auch bei LUCID gemeldet werden. Bei LUCID und beim Anbieter der Lizenz müssen also immer gleiche Daten hinterlegt sein.

Video abspielen

Verpackungslizenz Ratgeber mit Schritt-für-Schritt Anleitung

In unserem Blog haben wir uns näher mit den Pflichten für Hersteller, Händler und anderen Unternehmen beschäftigt, die mit verpackten Produkten zu tun haben. Neben einer detaillierten Zusammenfassung zu allen Vorgaben des Verpackungsgesetzes klären wir hier auch spezielle Fragen für eine Vielzahl an Unternehmensformen. Auch die Neuerungen des überarbeiteten VerpackG von 2021 findest Du dort.

Was passiert, wenn trotz Verpflichtung keine Verpackungslizenz abgeschlossen wird?

⚠️

Die Registrierung bei der Zentralen Stelle ist öffentlich und von jedem einsehbar. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen prüfen kann, ob seine Wettbewerber ebenfalls registriert sind.

Wenn beispielsweise ein Online-Händler nicht registriert ist, kann er von Wettbewerbern abgemahnt werden. Im schlimmsten Fall drohen Vertriebsverbote oder hohe Bußgelder bis zu 200.000€.

Auch die Zentrale Stelle selbst prüft verstärkt die Einhaltung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz und informiert die zuständigen Behörden, wenn sie Verstöße erkennt. Zukünftig werden die Kontrollen wohl noch verstärkt. Daher sollte das Thema auf keinen Fall leichtfertig ignoriert werden.

Medienberichte über Sanktionen und Abmahnungen von Unternehmen, die keine Verpackungslizenz erworben haben.

Warum gibt es die Verpackungslizenz?

Mit der Verpackungslizenz soll die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung garantiert werden. In Bezug auf Verpackungen bedeutet dies, dass Unternehmen dafür verantwortlich sind, ihre Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und fachgerecht zu recyceln. Da sie das in der Praxis nicht umsetzen können, übernehmen spezialisierte Entsorgungsunternehmen diese Aufgabe und sammeln alle Verpackungsabfälle ein, die bei Endverbrauchern (z.B. alle Privathaushalte in Deutschland) anfallen. Im Gegenzug für diese Leistung zahlen Unternehmen eine Gebühr – die Verpackungslizenz.

Die Höhe der Verpackungslizenz richtet sich nach dem Verursacherprinzip. Unternehmen, die große Mengen an Verpackungen in Umlauf bringen, müssen zu einem größeren Anteil an den Kosten beteiligt werden. Kleine Einzelunternehmer, die lediglich eine Handvoll Verpackungen abgeben, zahlen entsprechend viel weniger. Das macht die Verpackungslizenz ein gerechtes Mittel, um flächendeckend in Deutschland eine professionelle Sammlung, Sortierung und umweltfreundliche Verwertung von Verpackungsabfällen zu garantieren.

Was genau sind die dualen Systeme?

Die Dualen Systeme in Deutschland sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die im Rahmen des Verpackungsgesetzes für die Verpackungsentsorgung zuständig sind. Sie bieten Herstellern und Händlern die Möglichkeit, in ihrem Auftrag die Entsorgung der Verpackungsmengen zu übernehmen. Im Gegenzug zahlen die Inverkehrbringer der Verpackungen entsprechend der Menge und Abfallart eine Gebühr. Diese Gebühr ist die Verpackungslizenz. Somit sind die Dualen Systeme Anbieter für die Verpackungslizenzierung.

Die Dualen Systeme übernehmen im Auftrag der Hersteller und Händler die ordnungsgemäße Entsorgung der von ihnen in den Verkehr gebrachten Verpackungen. Sie organisieren die Sammlung, das Transportieren und die Verwertung oder Beseitigung der Verpackungen und stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Zu diesen Vorschriften zählen beispielsweise Umweltauflagen oder bestimmte Recycling-Quoten, welche die Dualen Systeme einhalten müssen. Es ist also vorgegeben, wieviel Prozent des Verpackungsmülls pro Jahr in neue Rohstoffe umgewandelt werden müssen.

Da die Dualen Systeme die Sammlung, Sortierung und das Recycling von Verpackungsabfällen in Deutschland gebündelt für alle Hersteller übernehmen, sind sie effizienter als wenn jeder Hersteller die Entsorgung seiner Verpackungen selbst organisieren müsste.

Wie trägt die Verpackungslizenz zu mehr Nachhaltigkeit bei?

Durch das Verpackungsgesetz sind die Dualen Systeme dazu angehalten, den Herstellern Anreize für einen nachhaltigeren Einsatz von Ressourcen zu geben. Das bedeutet, dass tendenziell umweltfreundliche, nachwachsende Materialien geringere Lizenzkosten verursachen. Schwer recyclebare und weniger umweltfreundliche Materialen wie Plastik oder Verbundstoffe führen zu höheren Kosten. Damit werden Anreize gesetzt, dass Hersteller – sofern möglich – auf klimaschonende Alternativen umsteigen. Zugleich regt das Verursacherprinzip dazu an, den Einsatz von Verpackungsmengen soweit wie möglich zu verringern. Geringere Mengen bedeuten geringere Kosten und ebenfalls weniger Abfall. Die Vermeidung von Verpackungen steigert also auch die Nachhaltigkeit.

Nahezu alle Dualen Systeme bieten auch kostenlose Schnell-Checks an, mit denen beteiligte Unternehmen die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen checken und verbessern können. Eine bessere Wiederverwertbarkeit von Wertstoffen wie Kunststoff und Weißblech führt zu höheren Recyclingquoten. Mit den gewonnenen Rezyklaten können wiederum neue Verpackungen entstehen. Dieses Konzept wird auch als Kreislaufwirtschaft bezeichnet.

Wie kannst Du Deine Lizenzkosten minimieren?

Es gibt einige Möglichkeiten, wie Du als betroffener Hersteller oder Händler die Kosten für die Verpackungslizenz minimieren kannst.

  1. Verwendung von umweltfreundlichen Verpackungsmaterialien: Hersteller und Händler, die umweltfreundliche Verpackungsmaterialien verwenden, können ihre Kosten für die Verpackungslizenz minimieren, da diese Materialien in der Regel günstiger sind als herkömmliche Verpackungsmaterialien. Wenn Du beispielsweise auf Metalle und Kunststoff verzichtest und vermehrt auf Materialien wie Papier oder Naturmaterialien aus Holz, Kork, Wachs oder Plastikalternativen auf biologischer Basis setzt, profitierst Du von günstigeren kg-Preisen für die Verpackungslizenz. Ein kg Kunststoff kostet im Schnitt 0,90 € bis 1,00 €. Im Vergleich dazu liegt Papier oder Pappe bei ca. 0,20 € pro kg. Die Verpackungslizenz für Naturmaterialien erhältst Du sogar für unter 0,10 € pro kg Material. Der Umstieg auf nachhaltigere Materialien kann also deine Lizenzkosten deutlich verringern. Finde mehr heraus über mögliche Alternativen zu Plastik- und Metallverpackungen in unserem Blogbeitrag über nachhaltige Logistik.
  2. Verringerung der Verpackungsmenge: Auch eine generelle Verringerung der Verpackungsmenge kann dazu beitragen, die Kosten für die Verpackungslizenz zu minimieren. Hierzu können beispielsweise Maßnahmen wie das Einsparen von Verpackungsmaterial oder das Verwenden von kleineren Verpackungseinheiten beitragen. Das spart nicht nur Kosten für die Lizenz, sondern kann auch deine Versandkosten senken, wenn dadurch Gewicht eingespart wird und sich das Volumen der Sendungen verringert.
  3. Verwendung von Mehrwegverpackungen: Mehrwegverpackungen können die Kosten für die Verpackungslizenz reduzieren, da sie mehrfach verwendet werden und somit weniger Entsorgungskosten verursachen. Die Gastronomie kann beispielsweise ihre Lizenzkosten für Serviceverpackungen reduzieren, indem sie Speisen und Getränke in wiederverwendbaren Bechern und Schüsseln an Kunden herausgibt. Für die Mehrwegverpackungen muss der Gastronom dann keine Verpackungslizenz mehr abschließen.
  4. Preise vergleichen: Die Dualen Systeme stehen in direktem Wettbewerb zueinander. Die Preise für unterschiedliche Materialien unterscheiden sich zum Teil drastisch zwischen den Anbietern. Manche Angebote sind für kleine Unternehmen attraktiver, andere Verträge eignen sich wiederum besser bei Herstellern mit großen Mengen. Über unseren Kalkulator kannst Du einfach die Preise aller Anbieter vergleichen und Kosten sparen.
  5. Anbieter wechseln: Du hast schon einen Vertrag bei einem Dualen System? Dann kann es durchaus sein, dass deine Vertragskonditionen veraltet sind und es mittlerweile bei anderen Anbietern attraktivere Konditionen für Neukunden gibt. Auch hier kannst Du mithilfe unseres Verpackungslizenz-Kalkulators die Preise prüfen und mit deinen aktuellen Konditionen vergleichen. Ist ein Angebot günstiger, kannst Du deinen aktuellen Vertrag zum nächsten Termin kündigen und für das kommende Jahr beim günstigeren Anbieter lizenzieren.

Die deutsche Verpackungslizenz im internationalen Vergleich

Nicht nur Deutschland hat Gesetze zu einem nachhaltigen Umgang mit Verpackungen erlassen. Vielmehr gibt es in allen europäischen Staaten ähnliche Regelungen. Sie alle basieren auf der Europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG). Zusammengefasst legt sie fest, dass Verpackungen in der EU so gestaltet und produziert werden sollen, dass sie möglichst wenig Belastung für die Umwelt darstellen. Die Richtlinie soll dazu beitragen, den Verpackungsmüll in der EU zu reduzieren und die Nachhaltigkeit der Verpackungsentsorgung zu verbessern.

Die Verpackungsrichtlinie enthält unter anderem Vorschriften zu den Anforderungen an Verpackungen hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit, zur Verwendung von Recycling-Material und zur Verringerung der Verpackungsmenge. Sie sieht auch vor, dass Hersteller und Händler, die Verpackungen in den Verkehr bringen, für deren ordnungsgemäße Entsorgung sorgen müssen. Die Verpackungsrichtlinie wurde in nationales Recht in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt und bildet damit die Grundlage für das deutsche Verpackungsgesetz.

Allerdings haben alle EU-Staaten einen gewissen Spielraum, wie genau sie diese EU-Richtlinie umsetzen. So unterscheiden sich die lokalen Gesetze vor allem bei Melde- und Registrierungspflichten, der Art der Finanzierung und welche Unternehmen betroffen sind.

Im Gegensatz zu Deutschland haben manche Länder Bagatellgrenzen, die kleine Hersteller und Händler von Pflichten ausnehmen. In Deutschland dagegen gilt die Pflicht zur Verpackungslizenz bereits ab der ersten Verpackung. Auch werden in manchen Ländern nur Unternehmen mit Sitz im Inland mit einbezogen und ausländische Versandhändler sind ausgenommen. Deutschland hat hier eine strengere, dafür aber auch gerechtere Regelung. So wird beispielsweise seit Juli 2022 die Registrierung ausländischer Versandhändler streng überwacht. Plattformen wie Amazon und eBay müssen auch von allen ausländischen Händlern einen Nachweis ihrer Verpackungslizenz einholen, wenn sie auf dem deutschen Markt Produkte verkaufen. So werden deutsche Unternehmen nicht unfair behandelt und die Kosten für das Recycling werden gerechter aufgeteilt.

Was Melde- und Registrierungspflichten betrifft hat Deutschland eine verhältnismäßig komplexe Regelung. Die doppelte Registrierung bei ZSVR und beim Dualen System wird in anderen Ländern durch eine einzige Anlaufstelle realisiert, über die Zahlung und Registrierung abgewickelt werden kann. Allerdings geht es auch deutlich komplexer: In Österreich müssen ausländische Versandhändler einen sogenannten „Bevollmächtigten“ bestimmen, der stellvertretend alle Pflichten erfüllt und Verpackungen lizenziert. Die Bevollmächtigung muss darüber hinaus notariell beglaubigt werden, was den bürokratischen Aufwand nochmals erhöht.

Du möchtest mehr zu den gesetzlichen Regelungen in anderen EU-Staaten erfahren? Auf unserer interaktiven Karte zur EU-Verpackungsrichtlinie kannst Du dich informieren.