Verpackungslizenz VERGLEICH
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Verpackungslizenz Vergleichsrechner
Für welche Verpackungen benötigst du eine Lizenz?
Generell benötigst du für alle Verpackungen eine Lizenz, die du in Umlauf bringst (Erstinverkehrbringer) und die nach Gebrauch beim Endverbraucher typischerweise als Abfall anfallen.
Typische lizenzpflichtige Verpackungen sind zum Beispiel:
- Verkaufs-/Produktverpackungen
- Versandverpackungen
- nicht vorlizenzierte Serviceverpackungen
Wie berechnest du deine Jahresmenge?
Ermittle das Gewicht aller noch lizenzpflichtigen Verpackungsmaterialien, die du im aktuellen Kalenderjahr in Umlauf bringst. Auch wenn du beispielsweise im November eine Lizenz eriwirbst, bezieht sich diese im Regelfall immer nur auf das aktuelle Kalenderjahr. „Restmengen“ bereits lizenzierter aber noch nicht in Umlauf gebrachter Verpackungen können bei einigen Anbietern nicht auf das nächste Lizenzjahr umgeschrieben werden.
- auf ganze kg runden: viele Anbieter bieten nur Lizenzen für volle kg an
- Jahresmenge schätzen: einige Anbieter bieten Erstattungen von bereits gezahlten Lizenzentgelten bei späterer Mengenreduktion im Jahr an
DIE FRAKTIONEN IM ÜBERBLICK
Vor allem Flaschen, Flakons, Ampullen und andere Produktbehälter aus Glas gehören in diese Kategorie.
Alle Verpackungserzeugnisse aus Papier oder Wellpappe fallen in diese Kategorie. Vor allem sind das Versandkartons oder Umverpackungen von Produkten. Auch Pergamentpapier und Wachspapiererzeugnisse sind dieser Feaktion zuzuordnen.
Hierunter fallen vor allem Verkaufsverpackungen aus Plastik, Folien, Klebebänder aber auch Versandverpackungen wie Styropor, Luftpolsterfolie oder andere Füllmaterialien aus Schaumstoff. Auch Biokunststoffe gehören in diese Kategorie.
Hierunter fallen alle anderen Verbundverpackungen, die keine Getränkekartonverpackungen sind. Sonstige Verbunde sind Verpackungen, die aus mindestens 2 verschiedenen Materialien bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können (z.B. Beschichtungen oder verklebte Schichten) – allerdings keine Verpackungen für Getränke. Auch hier darf keines der Materialien einen Anteil von 95% an der Verpackung überschreiten. Beispiele für solche Verpackungen sind Tiefkühl- oder Vakuumverpackungen.
Zu den übrigen Materialien zählen vor allem sonstige Naturmaterialien wie Holz, Kork, (Baum-)Wolle, Jute, Leinen, Kautschuk, Ton, Keramik, Porzellan oder Steingut.