Das deutsche Verpackungsregister LUCID verschickt vermehrt E-Mails an registrierte Hersteller. Darin wird eine unvollständige Erfüllung der Pflichten angemerkt. Das kann eine fehlende Systembeteiligung oder fehlende Datenmeldung als Grund haben. Doch was genau hat es damit auf sich?
Wir klären auf: Was bedeutet die Mail? Was musst du beachten, wenn du diese E-Mail erhalten hast? In diesem Blogpost erklären wir dir, wie du dich rechtssicher verhältst und Strafen vorbeugen kannst.
Inhalt
1. LUCID E-Mail: Was ist der Inhalt und wer erhält sie?
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) betreibt das Verpackungsregister LUCID und verschickt seit einiger Zeit E-Mails an Hersteller und Händler, die im LUCID Verpackungsregister registriert sind. Die E-Mail richtet sich an registrierte Unternehmen, die noch keine Planmengenmeldung, unterjährige Mengenmeldung, oder Jahresabschlussmengenmeldung abgegeben haben oder noch keine Verpackungslizenz (auch Systembeteiligung genannt) abgeschlossen haben.
Registrierung bei LUCID allein ist nicht ausreichend!
Oftmals nehmen Händler und Hersteller an, eine Registrierung bei LUCID wäre ausreichend, um alle Pflichten aus dem Verpackungsgesetz zu erfüllen. Besonders bei eBay und Amazon-Händlern kann schnell dieser Eindruck entstehen. Denn die Plattformen fordern im ersten Schritt nur die LUCID-Nummer (oder EPR-Nummer) der Händler an. Diese Nummer ist nach Registrierungen bei LUCID direkt abrufbar. Um jedoch vollständig gesetzeskonform zu handeln, muss eine Verpackungslizenz für jährlich in Umlauf gebrachte Verpackungen abgeschlossen werden. Danach müssen die lizenzierten Mengen als Datenmeldung im LUCID-Account angegeben werden.
2. Das solltest du tun, wenn du Eine LUCID E-Mail erhalten hast
Du solltest die E-Mail keinesfalls einfach ignorieren. Verstöße gegen das Verpackungsgesetz oder eine unvollständige Erfüllung der Herstellerpflichten kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Auch wenn du dir sicher bist, dass du alle Pflichten erfüllt hast, solltest du zumindest prüfen, ob alle Daten richtig hinterlegt sind.
Zunächst solltet du prüfen, ob deine Angaben zu den Verpackungen korrekt eingestellt sind. Dafür loggst du dich zunächst bei LUCID in deinen Account: Hier geht’s zum LUCID Login. Anschließend klickst du im Dashboard auf „Angabe zu den Verpackungen“.
Hier hast du vermutlich einen Haken bei „Systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ gesetzt. In diesem Fall erwartet LUCID eine Datenmeldung von dir mit jährlichen Verpackungsmengen, die du bei einem Dualen System lizenziert hast.
Möglichkeit 1: Du bringst keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Umlauf
Wenn du ausschließlich vorlizenzierte Serviceverpackungen verwendest oder nur Verpackungen ohne Systembeteilitungspflicht in Umlauf bringst (z.B. Mehrwegverpackugnen oder Transportverpackungen), solltest du die korrekten Verpackungsarten auswählen und den Haken bei den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen entfernen. Damit signalisierst du LUCID, dass von dir keine Datenmeldungen zu erwarten sind. Allerdings fällt so gut wie jeder Onlinehändler in die Kategorie Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht, da Versandmaterial stets eine Lizenz benötigt!
Möglichkeit 2: Du bringst systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf und hast bereits eine Verpackungslizenz
Wenn du bereits regelmäßig bei einem Dualen System deine jährlichen Verpackungslizenz bezahlst, solltest du prüfen, ob du bei LUCID unter dem Menüpunkt „Datenmeldung“ die jährlichen Mengen mit Angabe des Anbieters hinterlegt hast. Klicke dazu auf den Button „abgegebene Datenmeldungen ansehen“. Wenn hier noch nichts hinterlegt ist, du aber bereits Lizenzgebühren gezahlt hast, musst du die Datenmeldungen nachholen. Wenn die Datenmeldung für 2022 erfolgen soll, gib unter „Jahresabschlussmengenmeldung“ die identischen Mengen ein, die auch final mit dem Anbieter abgerechnet worden sind. Wichtig hierbei: auch wenn du schon bei Abschluss der Verpackungslizenz Mengen gemeldet hast, musst du jedes Jahr bis zum 15.5. eine Jahresabschlussmengenmeldung mit den final bestätigten Verpackungsmengen aus dem Vorjahr abgeben. Als Faustregel gilt: jede Mengenmeldung bei deinem Verpackungslizenz-Anbieter muss von dir auch in LUCID entsprechend eingetragen werden. Bezieht sich die Datenmeldung auf das aktuelle Lizenzjahr 2023, musst du die Mengen als „Unterjährige Mengenmeldung“ abgeben. Wenn du Datenmeldungen vor 2022 nachträglich hinterlegen musst, ist dies als „Nachtragsmengenmeldung“ möglich.
In dieser Grafik siehst du, welche Menüpunkte für welche Jahre der Datenmeldung genutzt werden müssen:
Möglichkeit 3: Du bringst systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf und hast noch keine Verpackungslizenz
Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Mit der Registrierung bei LUCID hast du zwar einen Teil deiner Pflichten als Inverkehrbringer von Verpackungen geleistet, jedoch gibt es noch eine weitere wichtige Sache, die erfüllt werden muss: der Abschluss einer Verpackungslizenz. In unserem Artikel zum deutschen Verpackungsgesetz erklären wir im Detail alle Hintergründe. Zusammengefasst findest du hier aber die 3 Schritte, wie du eine Verpackungslizenz ganz einfach und kostengünstig abschließen kannst:
1. Anmeldung bei Dualem System
Zusätzlich zur Registrierung bei LUCID müssen Hersteller und Händler ihre Verpackungsmengen bei einem Dualen System lizenzieren. Dafür müssen sie sich bei einem zugelassenen Anbieter für Verpackungslizenzen in Deutschland anmelden. Du findest alle Anbieter in unserer Übersicht und kannst einfach und schnell Preise vergleichen!
2. Lizenzierung der Verpackungen
Als Hersteller und Händler musst du deine jährlichen Verpackungsmengen ermitteln oder schätzen und für diese Mengen eine Verpackungslizenz bei dem zuvor gewählten Anbieter kaufen. Mit den Gebühren wird die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle finanziert.
3. Datenmeldung bei LUCID
Zuletzt musst du dich bei LUCID einloggen und die gleichen Mengen dort melden, für die du zuvor die Verpackungslizenz abgeschlossen hast. Die Lizenzierung und Meldung muss jedes Jahr erfolgen.
Weitere Gründe für unvollständige LUCID-Registrierung
Unvollständige oder veraltete Stammdaten: Prüfe, ob die bei LUCID hinterlegten Unternehmensdaten wie Anschrift, Firmenname, USt.-ID noch korrekt sind.
Unvollständige Erfassung der Markennamen: Prüfe, ob du Markennamen deiner Produkte hinterlegt hast und ob diese korrekt und aktuell sind.
Probleme bei Abgabe der Vollständigkeitserklärung: Hersteller, die große Verpackungsmengen in Umlauf bringen, sind zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung verpflichtet. Dabei muss ein Wirtschaftsprüfer die Jahresmengen prüfen und bestätigen. Solltest du Mengenmeldungen abgegeben haben die die Schwellenwerte überschreiten, muss die VE nachgereicht werden. Unter Punkt 4 haben wir hier weitere Infos zur VE zusammengefasst.
3. Fazit
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister verschickt E-Mails an registrierte Hersteller und Händler im LUCID Verpackungsregister, die noch keine Mengenmeldung abgegeben haben. Wenn du eine solche E-Mail erhalten hast, solltest du zunächst prüfen, ob deine Angaben korrekt sind. Wenn du keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Umlauf bringst, solltest du den Haken bei den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen entfernen. Wenn du systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf bringst, musst du sicherstellen, dass du eine Verpackungslizenz hast und jährliche Mengenmeldungen abgibst. Wenn du noch keine Lizenz hast, solltest du dich bei einem zugelassenen Anbieter (Duales System) anmelden und Verpackungen lizenzieren.
Verpackungslizenz Anbieter Vergleich 2023
Alle Anbieter, alle Preise – Jetzt vergleichen und das beste Angebot für Deine Verpackungsmengen finden