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PPWR-Start: Bevollmächtigten-Pflicht in der Kritik

PPWR-Start: Bevollmächtigten-Pflicht in der Kritik

Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung. Die Idee dahinter ist richtig. Die Bevollmächtigtenpflicht in ihrer heutigen Form ist es nicht – das sagt inzwischen sogar die EU-Kommission selbst.

Was seit dem 12. August gilt

Die Verordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – ist seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar (Volltext im Amtsblatt der EU auf EUR-Lex). Sie löst die alte Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab, in Deutschland tritt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) an die Stelle des VerpackG.

Für Dich relevant sind ab sofort vor allem:

  • Konformitätsbewertung und Konformitätserklärung für jede neu in Verkehr gebrachte Verpackung – ohne Übergangsfrist
  • Technische Dokumentation zu Deinen Verpackungen
  • Stoffbeschränkungen, unter anderem PFAS-Grenzwerte bei Lebensmittelkontakt
  • Registrierung im Herstellerregister jedes Landes, in dem Du Verpackungen erstmals bereitstellst – ohne Registrierung greift ein Vertriebsverbot (Art. 44)
  • Bevollmächtigter im Zielland, wenn Du dort keine Niederlassung hast (Art. 45 Abs. 3)

Die großen Themen wie Rezyklatquoten, Recyclingfähigkeitsklassen, Wiederverwendungsziele und harmonisierte Kennzeichnung kommen erst 2028, 2030 und später. Die PPWR sieht hier einen Stufenplan über rund 15 Jahre vor.

Bereits vor dem 12. August in Verkehr gebrachte Verpackungen und Lagerbestände bei Vertreibern sind von den neuen Pflichten ausgenommen. Zur Auslegung hat die Kommission am 30. März 2026 Leitlinien und ein FAQ-Dokument veröffentlicht. Dieser ist rechtlich nicht bindend, aber bietet eine gute Orientierung.

Die Idee ist gut

Das muss man fairerweise vorwegschicken: Die PPWR ist keine Schikane. Sie ersetzt einen Flickenteppich aus 27 national umgesetzten Regelwerken durch eine unmittelbar geltende Verordnung. Sie macht Designvorgaben für Recyclingfähigkeit europaweit vergleichbar. Sie schließt Lücken, durch die sich Anbieter aus Drittländern bisher der Finanzierungsverantwortung entzogen haben. Und sie schafft mit den Registerpflichten überhaupt erst die Datenbasis, um Trittbrettfahren zu erkennen.

Wer im deutschen Markt seit Jahren ordentlich lizenziert, während Wettbewerber über Marktplätze unregistriert mitverkaufen, hat ein handfestes Interesse an genau dieser Durchsetzung.

Das Problem ist nicht das Ziel, sondern vielmehr die zu bürokratische Umsetzung, insbesondere die zwingende Vorschrift des Bevollmächtigten für Hersteller, die aus ihrem Heimatland in ein anderes EU-Land versenden. 

Das Problem: Der Bevollmächtigte

Wer verpackte Ware direkt an Endabnehmer in einem anderen EU-Staat liefert, gilt dort als Hersteller. Ohne eigene Niederlassung im Zielland brauchst Du dann einen dort ansässigen Bevollmächtigten (Authorised Representative), der Dich beim nationalen Register anmeldet, die Mengen meldet, die Lizenzentgelte abführt und gegenüber den Behörden haftet.

Vier Punkte machen diese Pflicht für kleine Unternehmen so unverhältnismäßig:

1. Es gibt keine Bagatellgrenze. Ob Du zwei oder 200.000 Pakete nach Italien schickst, ändert an der Pflicht nichts. Sie greift ab dem ersten Paket. Eine allgemeine KMU-Ausnahme sieht die PPWR nicht vor.

2. Die Kosten skalieren nicht mit dem Umsatz. Für die reine Bevollmächtigung fallen je nach Land typischerweise etwa 250 bis 500 Euro pro Jahr an, oft zuzüglich einmaliger Setup-Kosten. Dazu kommen die mengenabhängigen Lizenzentgelte der nationalen Systeme. Wer in fünf Länder liefert, landet schnell bei mehreren tausend Euro jährlich – gegebenenfalls für ein paar Dutzend Pakete. Bei einem Warenkorb von 30 Euro rechnet sich das nicht mehr.

3. Die nationale Umsetzung ist ungleich weit. In Deutschland lässt sich ein Bevollmächtigter über LUCID benennen. Frankreich hat eine allgemeine Bevollmächtigtenregelung erst im Juli 2026 eingeführt. Aus Italien meldet die deutsch-italienische Handelskammer, dass nationale Umsetzungs- und Sanktionsregeln noch ausstehen. Registrierungen dauern in manchen Ländern Wochen, Dokumentationsanforderungen unterscheiden sich, teils braucht es notarielle Beglaubigungen, die nochmal zusätzliche Kosten bedeuten.

4. Das Sanktionsrisiko ist real, aber unkalkulierbar. Einen einheitlichen europäischen Bußgeldkatalog gibt es nicht. Der Händlerbund nennt je nach Land und Verstoß Bußgelder von bis zu 200.000 Euro, in Österreich sind es bis zu 50.000 €, in Spanien reichen die Rahmen bis in den siebenstelligen Bereich (mehr dazu in unserem PPWR-Guide). Gleichzeitig ist in mehreren Mitgliedstaaten bis heute nicht abschließend geklärt, wie die Pflicht praktisch zu erfüllen ist.

Das Ergebnis kannst Du in jedem Händlerforum nachlesen: Kleine Shops stellen den EU-Versand ein. Auch uns erreichen viele Meldungen von kleinen Onlinehändlern, die aufgrund der PPWR nun den Versand in andere EU-Länder ausgesetzt haben. Eine Verordnung, die den Binnenmarkt vereinheitlichen sollte, führt bei den Kleinsten dazu, dass sie ihn verlassen.

Und der Konzern? Ein Unternehmen mit Landesgesellschaften oder Logistikpartnern in jedem Zielmarkt braucht gar keinen Bevollmächtigten oder zahlt die Fixkosten aus der Portokasse. Die Pflicht wirkt regressiv: Sie belastet den mit den höchsten relativen Kosten, der die geringsten Mengen in Verkehr bringt.

Der aktuelle politische Stand: Kommission gegen Rat

Hier wird es kurios. Obwohl die PPWR offiziell verabschiedet wurde, in Kraft getreten ist und seit dem 12.08.26 Anwendung finden soll, wird weiterhin über die genaue Auslegung diskutiert. Darunter auch die Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht für kleine Unternehmen. 

Dezember 2025: Die Kommission legt mit dem Omnibus-VIII-Paket den Vorschlag COM(2025) 982 vor. Art. 45 Abs. 3 PPWR soll bis zum 1. Januar 2035 ausgesetzt werden – in der EU ansässige Hersteller bräuchten dann keinen nationalen Bevollmächtigten mehr. Betroffen wären auch Batterien, Elektrogeräte, Einwegkunststoffe und Textilien.

März 2026: Der Umweltausschuss des Bundesrates stellt sich dagegen und will die Pflicht vorerst beibehalten. Er sieht darin keine relevante Entlastung für die Wirtschaft.

Mai 2026: ENVI-Berichterstatterin Ingeborg ter Laak legt ihren Berichtsentwurf vor. Sie will die Aussetzung auf Kleinst- und Kleinunternehmen nach Empfehlung 2003/361/EG begrenzen: weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. Euro Umsatz, befristet bis zum Inkrafttreten des Circular Economy Act oder bis zum 1. Januar 2035.

24. Juni 2026: Der Rat stellt die Beratungen ein. Begründung: starke Vorbehalte einer großen Mehrheit der Mitgliedstaaten und die Präferenz, das Thema umfassend im Circular Economy Act zu behandeln.

12. August 2026: Am Tag des Geltungsbeginns der PPWR fordert die Europäische Kommission öffentlich, die Bevollmächtigten-Pflicht für kleine Unternehmen abzuschaffen, und empfiehlt den nationalen Behörden, säumige Unternehmen zunächst zu verwarnen statt zu sanktionieren. Ein hochrangiger EU-Beamter nennt die Regelung gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland „eindeutig unverhältnismäßig“. Gegenüber der WELT spricht er davon, dass die Vorschriften den Binnenmarkt fragmentierten und ermuntert die Mitgliedstaaten ausdrücklich dazu, die neuen Regeln zunächst nicht anzuwenden und keine Strafen zu verhängen.

Im Parlament wird nur noch eine deutlich abgespeckte Version verhandelt, die eine Ausnahme allein für Kleinstunternehmen vorsieht. Die erste Lesung findet frühestens im Oktober 2026 statt.

Was das für Dich heißt: Rechtlich ändert die politische Positionierung genau nichts. Die Pflicht gilt. Bis zu einer Änderung der Verordnung bleiben ihre Vorgaben maßgeblich. Wer sich auf angekündigte Nachsicht verlässt, verlässt sich auf eine Verwaltungspraxis, die in 27 Mitgliedstaaten unterschiedlich ausfallen kann – und auf eine Rechtslage, die im Streitfall gegen ihn spricht.

Alternative Lösungsansätze

Es stehen durchaus Ansätze im Raum, eine Herstellerverantwortung für Verpackungen durchzusetzen ohne unverhältnismäßig bürokratische Hürden und Kosten für Unternehmen zu verursachen:

1. Digitaler EU-One-Stop-Shop für EPR Der aussichtsreichste Ansatz. Eine Koalition europäischer Verbände, darunter EUROPEN, fordert von der Kommission einen einzigen digitalen Eingangspunkt: Hersteller oder Dienstleister in ihrem Auftrag geben EPR-Daten einmal ein. Die nationalen Register, Behörden und Rücknahmesysteme greifen validiert und übersetzt darauf zu. Das Once-only-Prinzip, angewandt auf EPR. Die Kommission hat in der Binnenmarktstrategie bereits zugesagt, das zu prüfen. Die Verbände halten dem entgegen, dass die Digitalisierung der EPR-Compliance bislang zu wenig genutzt wurde.

2. Eine EU-weite Registrierung statt 27 nationaler Nach dem WELT-Bericht strebt die Kommission genau das an: Eine einzige Registrierung soll europaweit genügen, die Bevollmächtigtenpflicht entfallen. Das würde die Grundprobleme zersplitterte Bürokratie und unverhältnismäßige Kosten lösen.

3. Zentralisierter digitaler Meldemechanismus Berichterstatterin Solis Pérez ergänzt den Omnibus-Vorschlag zur Meldefrequenz um genau das, entwickelt im Rahmen des Circular Economy Act.

4. KMU-Schwelle Eine Aussetzung für Unternehmen unter 50 Beschäftigten und 10 Mio. Euro Umsatz. Politisch der wahrscheinlichste kurzfristige Kompromiss. Die Fragmentierung von Registrierung und Meldung würde dieser Ansatz allein aber nicht lösen.

5. Mengenbezogene Bagatellgrenze In der Debatte weniger präsent, praktisch aber naheliegend: eine Schwelle in Kilogramm Verpackung oder Sendungen pro Land und Jahr, unterhalb derer eine vereinfachte Registrierung genügt. Einige Länder kannten solche Grenzen vor der PPWR bereits.

6. Verantwortung dort, wo die Mengen gebündelt sind Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister müssen die Registrierung ihrer Verkäufer ohnehin kontrollieren. Sie konsequent zur Erfüllungsstelle zu machen, würde den Vollzug stärken und Zehntausende Einzelverträge überflüssig machen.

 

Wenn Du die Pflicht erfüllen willst, ohne 27 Verträge zu schließen

Solange die Rechtslage ist, wie sie ist, bleiben für kleine Unternehmen die EU-weit versenden aktuell drei Optionen: Registrierung, Lizenzierung und ggf. Bevollmächtigung im Zielland umsetzen, den Versand bis zur finalen Klärung der Bevollmächtigungspflicht für KMU aussetzen, oder ohne Erfüllung der Pflichten weiterversenden und es darauf ankommen lassen.

Wir haben den Markt für Bevollmächtigten-Services nach Preis, Rechtssicherheit, Länderabdeckung, Support und Bedienbarkeit des Kundenportals verglichen. Zwei Anbieter sind übrig geblieben, die für KMU am ehesten geeignet sind:

Lizenzero.com – breiteste Länderabdeckung

Lizenzero ist eine Marke der Interzero-Gruppe, einem der führenden Kreislaufwirtschafts-Dienstleister Europas.

  • 31 Länder (EU plus GB, NO, RS, CH) – ein Vertrag, ein Login, ein Ansprechpartner
  • Kostenloser Betroffenheits-Check vorab: Pro Land wird geprüft, ob Du nach dem lokalen Recht überhaupt verpflichtet bist. Du buchst nur, wo Pflichten bestehen.
  • Kompletter Full-Service: Registrierung bei Behörden und lokalen PROs, Lizenzverträge, automatisierte jährliche Mengenmeldungen, komplette Administration
  • Bevollmächtigter inklusive per digitaler Vollmacht in jedem Zielland
  • Deutschsprachiger Support, persönlicher Ansprechpartner, Support in 9 Sprachen

Preis: 299 € pro Jahr und Land – ein fixer Preis unabhängig von der Verpackungsmenge. Mengenrabatt: 5 % ab 3, 10 % ab 5, 15 % ab 8 Ländern.

Mit unserem exklusiven Gutscheincode VRPCKLIZ10 sparst Du zusätzlich 10 % → 269,10 € pro Jahr und Land.

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AuthoriseMe – günstig bei kleinen Mengen

Hinter AuthoriseMe steht die Raan Group, zu der auch Reclay gehört – über 20 Jahre Kreislaufwirtschaft mit eigenen Rücknahmesystemen in mehreren EU-Ländern. AuthoriseMe tritt als digitale Plattform auf und koordiniert die Bevollmächtigten in den Zielländern.

  • Alle 27 EU-Länder
  • Kompletter Full-Service: Registrierung, Lizenzverträge, Mengenmeldungen, Administration
  • Bevollmächtigter inklusive per digitaler Vollmacht
  • Weitere EPR-Kategorien zubuchbar: Batterien, WEEE, Textil – relevant, wenn Du nicht nur Verpackungspflichten hast
  • Deutschsprachiger Support, persönlicher Ansprechpartner

Preis: gestaffelt nach Jahresmenge je Land – bis 100 kg 247 €, bis 1.500 kg 427 €, bis 15.000 kg 877 €.

Mit unserem exklusiven Gutscheincode verpackungslizenz24 sparst Du 10 % auf alle neuen Länderbuchungen → ab 246,60 € pro Jahr und Land.

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Stand: 13. August 2026. Die PPWR-Rechtslage ist derzeit stark in Bewegung – mehrere Durchführungsrechtsakte stehen aus, das Omnibus-Verfahren zur Bevollmächtigtenpflicht läuft, der Circular Economy Act kommt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Welche Pflichten Dein Unternehmen konkret treffen, hängt von Deiner Rolle in der Lieferkette, Deinem Sortiment und Deinen Mengen ab.

Von
Philipp Pauquet
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